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Posts Tagged ‘Überwachung’

Swiss Lawful Intercept Report 2014

March 16th, 2014 No comments

Die Digitale Gesellschaft veröffentlicht heute einen Report zu den Überwachungsaktivitäten der Kantone und des Dienstes Überwachung Post-
und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Der Swiss Lawful Intercept Report
2014 besteht aus mehreren Teilen:

  • Der Rückblick über die letzten Jahre zeigt den steten Anstieg der Überwachungsmassnahmen.
  • Die Statistik 2013 beleuchtet die Überwachungsmassnahmen nach Delikten und zeigt signifikante kantonale Unterschiede auf.
  • Ein Kapitel widmet sich der Gewichtung schwerer Straftaten, mit welchen immer wieder für Überwachung argumentiert wird, und zeigt auf,dass diese Straftaten nur einen geringen Teil an der Gesamtmenge an Überwachungen ausmachen.

Eine politische Einschätzung beleuchtet die Totalrevision des BÜPF (Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs).

Der Swiss Lawful Intercept Report 2014 (PDF) steht online zur Verfügung.

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Alternativen zu “grossen Staunen” und anderen “Verhaltensstörungen”

July 2nd, 2013 No comments

Fefe sagt worum es wirklich geht:

Ich möchte mal eine Sache explizit ansprechen, die gerade ein bisschen untergeht. Wir als Hacker-Community leben ja seit vielen Jahren mit der praktischen Gewissheit, dass die Dienste das Internet so gut wie komplett abschnorcheln. Wir wissen einfach, was geht, und es braucht ja keinen Raketentechniker für den Gedankengang, dass wenn es möglich ist, es auch einige Geheimdienste machen werden. Teuer spielt keine Rolle, das wissen wir spätestens aus dem Kalten Krieg (die Geschichte von solchen Spezialubooten kursierte jahrelang, bevor sie es zur New York Times und in die Wikipedia schaffte). Wenn man sich jetzt das bekannt gewordene Ausmaß des Abschnorchelns anguckt, ist niemand wirklich überrascht aus der Technik-Community, wir haben darüber seit vielen Jahren auf den CCC-Kongressen geredet. Aber, und das ist, was ich jetzt mal sagen möchte: Wir haben gegengesteuert. Nein, wir haben nicht verhindern können, dass die Dienste alles tun, um unsere Daten zu klauen. Aber wir haben freie Software geschaffen. Und ich meine jetzt nicht nur PGP und TrueCrypt. Wir als Community haben auch FreeBSD und Linux geschaffen, wir haben Firefox als Open Source Browser, wir haben Jabber-Clients noch und nöcher, wir haben OpenSSL und co. Jede einzelne dieser Technologien hat Schwächen, keine Frage. Aber stellt euch mal vor, das gäbe es alles nicht!

Hier gehen gerade verzweifelte Mails ein, ob sich der Einsatz von PGP denn überhaupt lohne, wenn man davon ausgehen müsse, dass das Windows darunter Hintertüren hat. DAS IST GENAU DER PUNKT. Es gibt Alternativen. Das hat viel Schweiß und Mühe gekostet, die soweit zu bringen, dass man mit ihnen arbeiten kann. Muss man sich dabei etwas zurücknehmen gegenüber polierten kommerziellen Systemen? Kommt drauf an. Ich als Softwareentwickler empfinde eher Arbeiten unter Windows als zurücknehmen. Grafikdesigner werden das möglicherweise anders erleben.

Aber dass wir überhaupt eine Infrastruktur haben, in der die Dienste sich gezwungen sehen, bei Google und Microsoft die entschlüsselten Daten abzugreifen, weil wir internetweit Verschlüsselung ausgerollt haben, das ist ein großer Sieg. Klar ist das alles immer noch nicht befriedigend. Schöner wäre es, wenn das Internet eine Blümchenwiese wäre. Aber wir haben es geschafft, dass man, wenn man will, gänzlich ohne Software-Hintertüren arbeiten kann. Wie weit man dabei gehen will, hängt natürlich von jedem einzelnen ab. Aber zur Not kann man heutzutage auch sein BIOS als Open Source haben.

Natürlich können auch in Linux und OpenBIOS theoretisch Hintertüren sein. Das liegt an jedem von euch, sich da genug einzulesen, um seinen Teil mitzuhelfen, die Wahrscheinlichkeit dafür zu senken. Muss man dann natürlich auch tun. Die Software kann man zwar kostenlos runterladen, aber man zahlt dann eben auf andere Art. Indem man sich einbringt.

Kurz gesagt: Dass wir überhaupt ein Gegenmodell zu “alle setzen walled garden backdoored NSA-technologie ein” haben, das ist ein immenser Sieg, der in den 80er Jahren, als diese ganzen Geschichten hochblubberten, wie ein feuchter Fiebertraum wirkte. Wir haben immens viel geschafft. Es liegt an uns, das konsequent einzusetzen und konsequent weiterzuentwickeln. Und es ist eure verdammte Pflicht, nachfolgenden Generationen dieses Stückchen Hoffnung zu erhalten. Helft mit!

Update: Um das mal ganz klar zu sagen: Linux einsetzen und Verschlüsseln ist keine Lösung für alles. Per Trafficanalyse wissen die immer noch, wer wann mit wem geredet hat. Nur nicht mehr notwendigerweise worüber. Das sehen die nur, wenn einer der Gesprächsteilnehmer Hintertüren im System hatte oder das dann auch auf Facebook oder Twitter rausposaunt oder bloggt. Open Source ist ein Werkzeug, nicht die Lösung. Ihr müsst auch euer Verhalten entsprechend ändern.

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Videokamera in der Herrentoilette

March 13th, 2012 No comments

Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter

Heute schreibe ich Ihnen betreffend folgendem Anliegen:
Mir ist aufgefallen, dass im Innenraum der öffentlich zugänglichen
Herrentoilette des Theaters zum Käfigturm in Bern eine Video-Kamera
installiert ist. Ist dies rechtens? – Und falls nicht, ist dies mit
einer Anzeige bei der Statdpolizei Bern zu lösen?

Besten Dank für Ihren kurzen Rat.

Mit freundlichen Grüssen, Lx

Erste Antwort:

Sehr geehrter Herr F.

gerne leite ich Ihnen zuständigkeitshalber die unten stehende Anfrage weiter.

Freundliche Grüsse

B.
Datenschutzbeauftragter

Zweite Antwort:

Sehr geehrter Herr A.

Ich habe Ihre gestrige E-Mail an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edoeb) weitergeleitet. Da das Theater von einem privaten Betreiber geführt wird, sind wir nicht zuständig. Weitere Angaben und Informationen über den Edoeb können Sie dessen Homepage entnehmen: www.edoeb.admin.ch

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Freundliche Grüsse

Fr. B., Mitarbeiterin
DATENSCHUTZAUFSICHTSSTELLE FÜR DIE STADT BERN

Sehr geehrter Herr A.

Wir beziehen uns auf Ihre unten stehende Anfrage betreffend eine Videoüberwachungsanalage im Theater Käfigturm Bern, welche uns zuständigkeitshalber weitergeleitet worden ist. Für Ihre Informationen und Ihr Interesse am Datenschutz danken wir Ihnen bestens und nehmen zu Ihrer Frage gerne wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist es erlaubt, im Privatbereich, z.B. zu Sicherheitszwecken, eine Videoüberwachungsanlage zu betreiben, sofern die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätze eingehalten werden. Was dies konkret bedeutet, kann in unserem Merkblatt „Videoüberwachung durch private Personen“ auf unserer Website nachgelesen werden. Zum vorliegenden Fall haben wir zudem folgende Bemerkungen:

Bei Videoüberwachungsanlagen auf Toiletten besteht die Gefahr, dass in die Intimsphäre der betroffenen Personen eingegriffen wird. Sollte beispielsweise in die Toilettenkabinen hinein gefilmt werden, wäre dies ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, der sich kaum rechtfertigen lässt. Eine solche Videoüberwachung ist daher in der Regel widerrechtlich. Wird dagegen nur der Toilettenvorraum gefilmt, so greift dies weniger tief in die Persönlichkeitsrechte ein, und bei vorliegen eines berechtigten Sicherheitsinteressens am fraglichen Ort kann eine solche Massnahme gerechtfertigt sein.

Jede Videoüberwachungsanlage muss mittels gut sichtbarer Hinweisschilder für die Betroffenen kenntlich gemacht werden. Aus Ihren Ausführungen geht nicht klar hervor, ob dies beim Käfigturm berücksichtigt wurde. Ohne eine solche Kennzeichnung läge ein Verstoss gegen das Transparenzprinzip vor, was ebenfalls zu einer widerrechtlichen Verletzung der Persönlichkeit der Betroffenen führen kann.

Als von den Videokameras erfasste Person habe Sie das Recht, beim Betreiber der Anlage Auskunft über die Videoüberwachung zu verlangen. Sie finden Näheres hierzu auf unserer Website unter http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00612/00653/00664/index.html?lang=de sowie speziell für Videoüberwachungen (inkl. Musterschreiben) unter http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/00594/index.html?lang=de.

Der Gesetzgeber hat für den privatrechtlichen Bereich (d.h. Bearbeitungen von Personendaten durch Private) vorgesehen, dass die betroffene Person in erster Linie den zivilrechtlichen Weg beschreitet. Gelangen Sie aufgrund der mit dem Auskunftsgesuch erlangten Informationen zur Ansicht, durch die Videoüberwachung im Käfigturm widerrechtlich in Ihrer Persönlichkeit verletzt worden zu sein, können Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Zivilgericht oder beim Zivilgericht in Bern gestützt auf Art. 15 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) Zivilklage einreichen. Wurden Sie in Ihrer Intimsphäre verletzt, kommt auch eine Strafanzeige (Art. 179quater StGB) in Betracht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vor dem Einleiten rechtlicher Schritte anwaltlich beraten zu lassen. In den meisten Kantonen betreiben die Anwaltsverbände Rechtsberatungsstellen, bei denen Sie kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt eine Erstberatung in Anspruch nehmen können. Genaueres hierzu finden Sie unter http://www.sav-fsa.ch.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.

Mit freundlichen Grüssen

S.H.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB

Politischer Paradigmenwechsel

October 15th, 2011 2 comments

Sozialpolitisch ist das ja sehr interessant, dass Piratenparteien und Autonome den Staat an das Recht und die Verfassung erinnern müssen!

Im Klartext muss die Rede lauten:
Entspricht der “Staatstrojaner” den technischen Einschränkungen, welche vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurden und wer trägt die Verantwortung dafür? Sind diese Einschränkungen in leicht oder grob fahrlässiger Weise übertreten worden und falls ja muss die Instanz, welche dafür haftet, zur ganzheitlichen Verantwortung gezogen werden.

Minister müssen zurücktreten, Regierungen ersetzt werden.

[Update 16. Oktober 2011]
Christopher Lauer schreibt “Überwachung unverzüglich stoppen, Quellcode offenlegen”

Christian Sickendieck schreibt “Der Verfassungsbruchminister”